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Aktuelle Eindämmungsverordnung
Trainingsbetrieb ab 16.12.20 in Stolpe untersagt
die aktuelle Entwicklung der letzten Wochen ist sehr ernst zu nehmen. Die Landesregierung Brandenburg hat nunmehr die "Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" veröffentlicht.
Dem ist zu entnehmen, dass "Individualsport auf und in allen Sportanlagen, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts" erlaubt ist. D.h., dass Golfspielen - unter eingeschränkten Bestimmungen - damit möglich ist.
Gleichwohl ist der Sportbetrieb, hierzu zählt der Trainingsbetrieb, derzeit untersagt. Bedauerlicherweise müssen wir somit den kompletten Trainingsbetrieb (Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining) ab 16. Dezember 2020, zunächst bis zum 10. Januar 2021, einstellen. Wir bitten zwecks der kurzfristigen Änderung um entsprechendes Verständnis.
Die Driving Range und Übungsanlagen sind weiterhin für die individuelle Nutzung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes nutzbar.
Wir bitten Sie freundlich, sowohl unseren Regeln und Anordnungen, als auch unserer Regierung zum Schutz unserer Mitglieder, Kunden und Mitarbeiter, sowie deren Familien Folge zu leisten.
Die derzeitige Situation wird von uns regelmäßig beobachtet. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend über unseren Newsletter und die Homepage informieren.
Wir wünschen Ihnen trotz der widrigen Umstände eine harmonische Weihnachtszeit. Bleiben Sie gesund.